Blumenthaler TV von 1862 e.V.

Freizeit- und Leistungssport in Bremen-Nord

Geschäftstelle :


Blumenthaler Turnverein von 1862 e.V.
Am Forst 1
28779 Bremen

Tel. (0421) 60 06 274

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Öffnungszeiten:
Montag 10.00 bis 13.00 Uhr


1. Vorsitzender:
Uwe Schnibben
Borchshöher Straße 119
28755 Bremen
Tel 0421 / 65 78 18
Fax 0421 / 65 30 290
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Ansprechpartner:
Bert Märkl, Mozartstr. 9, 49565 Bramsche
Tel. 05461 / 880902
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Neu! Vereinszeitung 252 (12/2024) im PDF-Format zum Download (8,40MB)

Vereinszeitung 251 (06/2024) im PDF-Format zum Download (9,10MB)

Vereinszeitung 250 (12/2023) im PDF-Format zum Download (8,58MB)

Vereinszeitung 249 (06/2023) im PDF-Format zum Download (8,65MB)

Vereinszeitung 248 (12/2022) im PDF-Format zum Download (7,5MB)

Vereinszeitung 247 (07/2022) im PDF-Format zum Download (7,5MB)

Vereinszeitung 246 (12/2021) im PDF-Format zum Download (9,3MB)

Vereinszeitung 245 (09/2021) im PDF-Format zum Download (8,9MB)

Vereinszeitung 244 (12/2020) im PDF-Format zum Download (6,7MB)

Vereinszeitung 243 (06/2020) im PDF-Format zum Download (7,3MB)

Vereinszeitung 242 (12/2019) im PDF-Format zum Download (6,8MB)

Vereinszeitung 241 (06/2019) im PDF-Format zum Download (6,8MB)

Vereinszeitung 240 (12/2018)im PDF-Format zum Download (4,5MB)

Vereinszeitung 239 (12/2017) im PDF-Format zum Download (4,8MB)

Vereinszeitung 238 (07/2017) im PDF-Format zum Download (5,2MB)

Vereinszeitung 237 (12/2016) im PDF-Format zum Download (8,3MB) 

Vereinszeitung 236 (06/2016) im PDF-Format zum Download (5,8MB) 

Vereinszeitung 235 (12/2015) im PDF-Format zum Download (6,2MB)

Vereinszeitung 234 (06/2015) im PDF-Format zum Download (5,7MB)

Vereinszeitung 233 (12/2014) im PDF-Format zum Download (5,2MB)

Vereinszeitung 232 (06/2014) im PDF-Format zum Download (3,4MB)

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Vereinszeitung 231 (12/2013) im PDF-Format zum Download (3,7MB)

Vereinszeitung 230 (08/2013) im PDF-Format zum Download (4,5 MB)

Vereinszeitung 229 (03/2013) im PDF-Format zum Download (2,9 MB)

Vereinszeitung 228 (12/2012) im PDF-Format zum Download (2,9 MB)

Vereinszeitung 227 (09/2012) im PDF-Format zum Download (2,7 MB)

Vereinszeitung 226 (04/2012) im PDF-Format zum Download (2,7 MB)

Vereinszeitung 225 (12/2011) im PDF-Format zum Download (2,7 MB)

Vereinszeitung 224 (09/2011) im PDF-Format zum Download (2,7 MB)

Vereinszeitung 223 (04/2011) im PDF-Format zum Download (3 MB)

Vereinszeitung 222 (09/2010) im PDF-Format zum Download ( 2,5 MB)

Vereinszeitung 221 (09/2010) im PDF-Format zum Download ( 2,9 MB)

Vereinszeitung 220 (04/2010) im PDF-Format zum Download ( 2,5 MB)

Vereinszeitung 219 (12/2009) im PDF-Format zum Download ( 4 MB)

Vereinszeitung 218 (09/2009) im PDF-Format zum Download ( 3 MB)

Vereinszeitung 215 (10/2008) im PDF-Format zum Download ( 3 MB)

Vereinszeitung 214 (05/2008) im PDF-Format zum Download ( 3 MB)

Vereinszeitung 213 (12/2007) im PDF-Format zum Download ( 2 MB)

Vereinszeitung 212 (10/2007) im PDF-Format zum Download ( 2 MB)

Vereinszeitung 211 (07/2007) im PDF-Format zum Download ( 2,5 MB)

Vereinszeitung 210 (04/2007) im PDF-Format zum Download ( 2,2 MB)

 

 

 



Beiträge: Jahresbeitrag ab 01.01.2021
 
1 Kinder unter 10 Jahren 100,00 Euro
2 Jugendliche bis 18 Jahren 110,00 Euro
3 Erwachsene 150,00 Euro
4 Familienbeitrag 270,00 Euro
5 passive Vereinsmitglieder   40,00 Euro
6 volljährige Studenten, Schüler
110,00 Euro
     
     
  Aufnahmegebühr, einmalig    7,50 Euro

Die Beiträge sind grundsätzlich per Bankeinzug zu zahlen

Zahlungsmöglichkeit:

monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich

 

Gebühr für Rechnungserstellung auf Wunsch: 1,50 Euro

 

Information für Mitglieder die einen Bremen-Pass vom Jobcenter erhalten

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis !!

Der Beitrag wird von Ihnen per Bankeinzug bezahlt.

Sie erhalten von uns eine Bescheinigung die Sie beim Jobcenter vorlegen müssen, damit Sie den Beitrag vom Jobcenter erhalten.

Dafür müssen Sie uns den Bremen-Pass vorlegen.

Sie können uns den Bremen-Pass gerne per Mail zuschicken an:

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oder Sie kommen persönlich in die Geschäftsstelle.

 

Wir bitten um Beachtung

 

 

Zusatzbeiträge (jährlich):
Schwimmen

Leichtathletik
Kinder und Jugendliche bis zum voll. 18. Lebensjahr
Erwachsene
  80,00 Euro


  24,00 Euro
  36,00 Euro

 

Bankverbindungen:

 

 

Sparkasse Bremen, Konto: 6011605 BLZ: 290 501 01

IBAN DE22 290501010006011605, BIC SBREDE22

 

 

Volksbank Bremen-Nord eG, Kto: 308800600, BLZ: 291 903 30

IBAN DE47 291903300308800600, BIC GENODEF1HB2

 

Satzung des Blumenthaler Turnvereins von 1862 e.V. Bremen-Blumenthal


Name und Sitz des Vereins

 §1

  1. Der Verein führt den Namen Blumenthaler Turnverein von 1862 e.V. (kurz: BTV)
  2. Er hat seinen Sitz in Bremen-Blumenthal und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal unter VR 101 eingetragen.
  3. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Bremen e.V.
  4. Die Vereinsfarben sind rot-weiß

 

Zweck des Vereins

 §2

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen nach den Grundsätzen des Amateursports.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.                                                                                                                                                       
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins; sie sind ehrenamtlich tätig. Für Aufwendungen, die sie für den Satzungsbereich des Vereins verauslagt haben, besteht Anspruch auf Erstattung der Auslagen.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder  durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Mitgliedschaft

 

Der Verein besteht aus:

  •   a) ordentlichen Mitglieder (aktive und passive über 18 Jahre) mit Stimmrecht
  •   b) jugendlichen Mitgliedern bis zum 18, Lebensjahr ohne Stimmrecht (bei der Wahl der Jugendsprecher und des Jugendwartes haben jugendliche Mitglieder Stimmrecht)
  •   c) Ehrenmitgliedern mit Stimmrecht.

 §4

  1. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand auf dem Vereinsvordruck (Eintrittserklärung) das schriftliche Aufnahmegesuch zu richten.
  2. Bei Minderjährigen ist das Aufnahmegesuch von den gesetzlichen Vertretern (Eltern oder Vormund) zu unterschreiben.
  3. Der Kreis der Personen, denen die Tätigkeit eines Vereins zu Gute kommt, darf nicht dauerhaft klein und fest abgeschlossen sein. Da beim BTV die gemeinnützige Tätigkeit fast ausschließlich den Vereinsmitgliedern zu Gute kommt, darf der Kreis der Mitglieder nicht willkürlich begrenzt werden. Dieses hat zur Folge, dass nicht der Vorstand die letzte         Instanz sein darf, Aufnahmeanträge abzulehnen, sondern die Mitgliederversammlung, also die Gesamtheit der Vereinsmitglieder.
  4. Mit Eintritt ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen.
  5. Mit der Anmeldung unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung und den Vorschriften des Vereinsrechts nach den §§ 21 und 79 BGB.
  6. Personen, die sich um die Sache des Sports oder den Verein verdient gemacht haben, können durch Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern werden.

§5

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und am 01. Januar eines Jahres fällig. Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Raten im Voraus gezahlt werden.
  2. Mitgliedsbeiträge sind ab Eintrittsmonat fällig.
  3. Die Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Neu festgesetzte Beiträge gelten erst ab Beginn des Folgejahres.
  4. Der geschäftsführende Vorstand ist auf Antrag einer Abteilung ermächtigt, ab sofort von Mitgliedern, die durch ihre sportlichen Übungen und Leistungen unverhältnismäßig hohe         Aufwendungen entstehen lassen, Ersatz dieser Kosten zu fordern. Diese Kostenregelung ist von der nächsten Mitgliederversammlung zu genehmigen.
  5. Für die Beitragsbemessung gilt jeweils der Familienstand und das Alter am 01. Des darauffolgenden Monats.
  6. Bei verspäteter Beitragszahlung ist ein Säumniszuschlag von 10 % des fälligen Beitrages zuzüglich Mahngebühr zu zahlen.
  7. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende zulässig. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand bis spätestens zum 30.09. schriftlich anzuzeigen. Auch der geschäftsführende Vorstand kann eine mit Gründen versehene Kündigung aussprechen. Dagegen kann das Mitglied innerhalb eines Monats Einspruch beim Ältestenrat einlegen.
  8. Der Vorstand kann auf Antrag ein Mitglied aus dem Verein ausschließen. Ausschließungsgründe sind:
  • a) gröblicher Verstoß gegen die Zwecke des Vereins, insbesondere gegen die Vereinsbeschlüsse,
  • b) schweren Schädigung des Ansehens innerhalb und außerhalb des Vereins,
  • c) Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte,
  • d) Nichtzahlung eines Jahresbeitrages trotz schriftlicher Aufforderung.

     9. Bei Satzungsverstoß eines Mitgliedes kann der Vorstand auf Antrag folgende Maßnahmen aussprechen:

  • a) Verwarnung,
  • b) Ausschluss  des Mitgliedes vom Übungsbetrieb und Wettkampf für eine bestimmte Zeit, jedoch längstens bis zu einem Jahr. Dem Ausgeschlossenen bzw. Verwarnten ist unter    Angabe der Gründe der Ausschluss bzw. die Verwarnung schriftlich mitzuteilen. Der Bescheid muss den Hinweis auf das Einspruchsrecht beim Ältestenrat des Vereins enthalten. Gegen den Ausschluss bzw. die Verwarnung kann beim Ältestenrat innerhalb von 1 Monat nach Zustellung des Bescheides schriftlich Einspruch erhoben werden. Die Entscheidung des Ältestenrates ist bindend. Während des Einspruchsverfahrens ruhen die Rechte des Ausgeschlossenen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 Verwaltung des Vereins

 §6

  1. Die Vereinsangelegenheiten werden verwaltet durch:
  • a) die Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung)
  • b) den geschäftsführenden Vorstand (erster, zweiter und dritter Vorsitzender, 1. Kassenwart und 1. Schriftführer)
  • c) den Vorstand (geschäftsführender Vorstand, Abteilungsleiter, 2. Schriftführer, 2. Kassenwart, drei Beisitzer)
  • d) den Ältestenrat (mindestens 5 gewählte Mitglieder über 50 Jahre, die dem Verein mindestens 25 Jahre angehören)

Bei Krankheit oder Ausscheiden eines Vorstands- oder Ausschussmitgliedes ernennt der geschäftsführende Vorstand aus dem Vorstand eine Vertretung längstens bis zur nächsten Neuwahl. Die Wahl sämtlicher Vorstands- und Ausschussmitglieder sowie der Abteilungsleiter erfolgt für 1 Jahr. Wiederwahlen sind zulässig und können in einemWahlgang erfolgen.   Der 1. Vorsitzende muss jedoch in einem gesonderten Wahlgang gewählt werden.

 

  1. Spätestens 6 Monate nach Ablauf des letzten Geschäftsjahres ist vom Vorstand eine Jahreshauptversammlung einzuberufen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung muss mindestens folgende Punkte  enthalten:
  • a) Bericht des Vorstandes
  • b) Bericht des Kassenwartes
  • c) Bericht der Kassenprüfer
  • d) Entlastung des Vorstandes
  • e) Wahlen
  • f)  Verschiedenes

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand nach Bedarf einberufen werden. Sie sind von ihm einzuberufen, wenn mindestens 1/10 der stimmberechtigten   Mitglieder beim Vorstand schriftlich die Einberufung unter Angabe der Gründe beantragt. Bei Einberufung von ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlungen hat der Vorstand eine Einladungsfrist von 8 Tagen einzuhalten. Termin und Tagesordnung sind in der Vereinszeitung oder mindestens einer nordbremischen Tageszeitung bekanntzugeben.Die Hauptversammlung entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bei      Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu  unterschreiben ist. Das Protokoll kann bei der nächsten Jahreshauptversammlung auf Antrag verlesen werden.

 

  1. Vertretung des Vereins:
  • a) Die Vertretung des Vereins erfolgt im Sinne des § 26 BGB durch den Vorstand. Der Vorstand besteht aus die von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitgliedern,   nämlich dem 1. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer und dem 1.Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1.Vorsitzenden allein (einzelvertretungsberechtigt) und durch den 1. Schriftführer und den 1. Kassenwart gemeinsam vertreten.
  • b) Im Innenverhältnis hat sich der 1. Vorsitzende in seinen Vertretungsbefugnissen der Mehrheit des geschäftsführenden Vorstandes zu vergewissern. Hat der 1. Vorsitzende zu Entscheidungen nicht die Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes erhalten, hat der Gesamtvorstand zu prüfen, ob der 1. Vorsitzende für den durch die                                   Fehlentscheidung entstandenen Schaden persönlich haftbar gemacht werden soll. Im übrigen unterstützt und berät der geschäftsführende Vorstand den 1. Vorsitzenden bei der Vereinsführung.
  • c) Ausgaben bis 500,00 € können der 1. Vorsitzende oder der Kassenwart allein, Ausgaben bis 2550,00 € können der 1. Vorsitzende und der Kassenwart gemeinschaftlich ohne vorherige Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Vorstand bewilligen. Darüber hinausgehende Ausgaben müssen vom geschäftsführenden Vorstand mit Mehrheit beschlossen werden.
  • d) Der Kassenwart führt die Kassengeschäfte verantwortlich. Er har dem Vorstand regelmäßig über die Kassenlage Bericht zu erstatten.
  • e) Zur Jahreshauptversammlung ist die Kasse von zwei gewählten Kassenprüfern zu prüfen. Die Kassenprüfer haben der Jahreshauptversammlung über die Kassenprüfung zu berichten und bei ordnungsgemäßer Kassenführung die Entlastung des 1. Vorsitzenden und des Kassenwartes zu beantragen. Die Kassenprüfer werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt, und zwar so, dass in jedem Jahr ein Kassenprüfer ausscheidet und dafür ein neuer gewählt wird.

4. Der Vorstand erfährt Informationen durch den geschäftsführenden Vorstand und steht diesem unterstützend und beratend zur Seite. Über die die einzelnen Abteilungen betreffendenBelange entscheidet der Vorstand

5. Der Ältestenrat schlichtet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Vereinsvorstand. Außerdem fungiert er als Berufungsinstanz im Ausschlussverfahren. Er wird von der   Jahreshauptversammlung gewählt und ist in einer Besetzung von mindestens 3 Mitgliedern beschlussfähig. Über seine Beschlüsse hat er eine Niederschrift aufzunehmen.

 

Auflösung des Vereins

 §7

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Zur Auflösung ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Abstimmung über die Auflösung ist namentlich vorzunehmen.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Heinrich Elimar Precht Stiftung, Sögestraße 47-51, 28195 Bremen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

 

 

 

Beschluss auf der Jahreshauptversammlung am 21.04.2023

Der geschäftsführende Vorstand

 

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Funktionäre:

Geschäftsführender Vorstand:

  • 1. Vorsitzender: Uwe Schnibben
    Borchshöher Straße 119
    28755 Bremen
    Tel.: 0421 / 65 78 18
    Fax:  0421 / 65 30 290
    E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 2. Vorsitzender: Andreas Krolik
    Kutterweg 5
    28779 Bremen
    Tel.: 0421 / 60 26 80
  • 3. Vorsitzende: Iskra Osmers
    Pastor-Diehl-Str. 10
    28717 Bremen
    Tel.: 0421 / 89775503
    E.mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 1. Kassenwart: Christina Fortino
    Schonerstr. 13
    28779 Bremen
    Tel.: 0421 / 65 80 506
    E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!nord-com.net
  • 1. Schriftführerin: Margret Gerdes
    Turnerstr.. 167 A
    28777 Bremen
    Tel.: 0421 /602710
    E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    2. Kassenwart: Susanne Pohl
    Im Rahland 1
    28757 Bremen
    Tel.: 0421 / 60 28 934
    E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 2. Schriftführerin: Christina Fortino
    Schonerstr. 13
    28779 Bremen
    Tel.: 0421 / 65 80 506
  • Hallenvergabe: Uli Maetze
    Dreienkamp 33 b
    28790 Schwanewede
    Tel.: 04209 / 931711
    E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Beisitzer (Vereinsheim): Harry Krukenberg


Abteilungsleiter:

  • Basketball: Jonas Barg
  • Leichtathletik: Cord Walter
  • Rhytm.Sportgymnatik: Margret Gerdes
  • Schwimmen: Norbert Geyer
  • Tischtennis: Peter Schäfer
  • Turnen: Iskra Osmers
  • Volleyball: Burcu Orakoglu
  • Wandern und Wasserwandern: Uwe Griesbach
  • Yoga: Swetlana Meininger

Ständige Mitarbeiter des Vorstands:

  • Vereinsarchiv/Vereinszeitung: Bert Märkl, Mozartstr.9, 49565 Bramsche, Tel.: 05461 / 88 09 02
  • Fahnenträger: Uwe Griesbach
  • Vereinsheim: Susanne Pohl
  • Hallenvergabe: Uli Maetze, Dreienkamp 33 b, 28790 Schwanewede 
                           

Kassenprüfer und Ausschüsse:

  • 1. Kassenprüfer: Burcu Orakoglu
  • 2. Kassenprüfer: Ute Klosa
  • 3. Kassenprüfer: Manfred Kloppenburg

Ältestenrat

  • Gerhard Kietzmann
  • Bert Märkl
  • Andrea Ilchmann
  • Jutta Janik

Ehrenmitglieder

  • Ray Beebe
  • Bert Märkl

 

Hier finden Sie wichtige Informationen über unsere Sportangebote.

Tel. (0421) 60 06 274
Fax. (0421) 60 06 275
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Blumenthaler TV erhält "Sterne des Sports" für seine Kinder-Initiative - buten un binnen

 

 https://www.butenunbinnen.de/videos/sport-auszeichnung-bremen-sterne-blumenthal-100.html

  

 

 

Die Geschäftsstelle des Blumenthaler Turnvereins ist aktuell geschlossen

 

Bitte schreiben Sie uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder hinterlassen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter

Wir werden uns um ihr Anliegen kümmern

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis 

 

 

 

 

Die Jahreshauptversammlung findet am 25.04.2025 um 20:00 Uhr in unserem Vereinsheim Am Forst 1, 28779 Bremen statt

 

Tagesordnung Jahreshauptversammlung

1. Ehrungen

2. Bericht des Vorstands

3. Berichte aus den Abteilungen

4. Bericht des Kassenwartes und der Kassenprüfer

5. Entlastung des 1. Vorsitzenden und des Kassenwartes

6. Neuwahlen

7. Anträge

8. Verschiedenes

 

 

Rehabilitationsangebot: Sport in der Krebsnachsorge beim Blumenthaler TV

Der Blumenthaler TV bietet in Kooperation mit dem Landessportbund Bremen und den Krankenkassen  das Programm „Sport in der Krebsnachsorge“ an.
Das angegebene Rehabilitationsangebot ist gemäß der Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und das Funktionstraining auf Grundlage des § 44 SGB IX anerkannt.
Der Kurs findet donnerstags in der Sporthalle, Schule, Eggestedter Str., 28779 Bremen in der Zeit von 18:15 – 19:15 Uhr statt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei  Frau Astrid Dembny ( Tel.:  0151 – 46778767 ).

 

 

WassergymnastikAbteilungsleitung:


Astrid Dembny
Langenfeld 36
28779 Bremen
Tel. 0151/46778767

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Trainingszeiten:

1. Gruppe Dienstag 19.00 - 19.45 Uhr

                Fritz-Piaskowski Bad, Vegesack

2. Gruppe Dienstag 19.45 - 20.30 Uhr

                Fritz-Piaskowski Bad, Vegesack

WasserwandernAbteilungsleitung:


Uwe Griesbach
Lüssumer Kamp 52
28779 Bremen
Tel: 0421 6039016
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

VolleyballAbteilungsleitung:


Burcu Orakoglu
Handy: 0162/2511740
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Trainingszeiten

Dienstag

von 20.00 - 22.00 Uhr Anfänger und Fortgeschrittene

Halle Eggestedter Str.

 

Öffungszeiten Geschäftsstelle

Montag von 10.00 - 13.00 Uhr

 

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